23. Nordbayrische ADAC Veteranenrallye 2024

Im Folgenden finden Sie die Online Nennung zur 23. Nordbayerischen ADAC Veteranenrallye 2024 am Sonntag den 16. Juni 2024.
Bitte füllen Sie möglichst alle Felder sorgfältig aus.

Haftungsverzichtserklärung des Teilnehmers


Angaben zur Person


Angaben zum Fahrzeug


Rechtliches

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. 

Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber 

• den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern 
• den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern 
• der FIM, der FIM Europe, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären 
• dem ADAC e. V. den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären 
• dem Promotor / Serienorganisator 
• dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rechtsträgern der Behörden und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen 
• den Straßenbaulastträgern und 
• den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern 

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. 

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.  Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam.