(Stand: 1.Januar 2021)
Bindende Vorgaben aus §12 der Vereinssatzung
Der Vereinsausschuss besteht aus:
- den Vorstandsmitgliedern
- dem Beirat
Der Beirat besteht aus sechs Beisitzern, die jeweils anlässlich der Neuwahl des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Aufgabe des Vereinsausschusses ist die Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte durch den Vorstand, insbesondere in Bezug auf die Mitgliedschaft.
Nicht bindende, präzisierende Vorgaben
Der Vereinsausschuss sollte mindestens zweimal im Jahr vom 1. Vorsitzenden des Vorstands oder seinem Stellvertreter einberufen werden.
Bei nachfolgenden Themen soll der Vereinsausschuss eingebunden werden:
- Vorschlag für Mitgliedsbeiträge
- Vorschlag für Satzungsänderungen
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen
- Zuwendungen für Mitglieder
- Bei Entscheidungen, die langfristig Einfluss auf den Verein haben
Jedes Mitglied des Beirats kann ein zusätzliches Treffen des Vereinsausschusses mit den vorgeschlagenen Besprechungspunkten beim Vorstand beantragen. Der Vorstand wird
innerhalb von 3 Tagen die Mitglieder des Vereinsausschusses informieren und zur Stellungnahme auffordern. Wenn die Mehrheit (Stimmengleichheit gilt als Mehrheit) der Ausschuss-Mitglieder eine Sitzung fordert, hat der Vorstand die Verpflichtung innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung des Vereinsausschusses einzuberufen.
In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand auch ohne vorherige Abfrage eine Sitzung unverzüglich einberufen.